Honorar


Meine Leistungen als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie sind Privatleistungen. Die Kosten für Psychotherapie sind als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar.
telefonisches Vorgespräch 15 min kostenfrei
Psychotherapie | Traumatherapie 50 min 95 €

Vorteile als Selbstzahler

  • absolute Diskretion
  • kurze Wartezeiten und zeitnahe Unterstützung
  • Freie Methodikwahl - kein Kassentherapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren)
  • Anonymität - keinerlei Information gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen und Dritten.
  • keine Sperrfrist

Möglichkeiten der Kostenerstattung


Abrechnung ambulanter Psychotherapie mit der Gesetzlichen Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren

Die Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenkasse ist im Einzelfall erst nach der Genehmigung durch die Gesetzliche Krankenkasse über das so genannte Kostenerstattungsverfahren möglich.

Information zur Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V

Menschen, die einer dringenden psychotherapeutischen Behandlung bedürfen und trotz intensiver Bemühungen keinen Psychotherapieplatz bei einem bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten gefunden haben, können im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13,3 des SGB V eine psychotherapeutische Behandlung bei einem nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse zugelassenen Therapeuten beantragen.

Das heißt: wenn Sie keinen freien Kassentherapieplatz in zumutbarer Wartezeit (zumutbar sind 3 Monate) und in zumutbarer Entfernung von Ihrem Wohnort finden, dann ist die Gesetzliche Kasse verpflichtet, Ihnen einen Therapieplatz zur Verfügung zu stellen, auch wenn dieser nicht zur kassenärztlichen Versorgung gehört. etc..

Die Gesetzliche Kasse kann also mit Kostenerstattung im Einzelfall eine Psychotherapie in einer Privatpraxis anteilig oder voll übernehmen.

Die einzelnen Schritte für das Kostenerstattungsverfahren einer ambulanten Psychotherapie bei einer Gesetzlichen Kasse

Führen Sie folgende Dokumentation über Ihre Bemühungen für einen Kassentherapieplatz

// Datum des Anrufs, Name des Kassentherapeuten, Ergebnis des Anrufes, Aussage zur Wartezeit //

  1. Anruf von mind. 5 Kassentherapeuten (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse bzw. speziell Traumatherapie)
  2. Können Ihnen die Psychotherapeuten in den nächsten 3 Monaten keinen freien Kassentherapieplatz anbieten. Notieren Sie sich das Ergebnis.(Fragen Sie auch danach, ob nach den 5 probatorischen Sitzungen überhaupt ein fester Therapieplatz möglich ist und wenn ja, zu welchem Termin.)
  3. Bescheinigung über Ihren Krankheitswert, also eine vorliegende Diagnose, welche eine ambulante Psychotherapie dringend notwendig macht. Dies stellt Ihnen ihr behandelnder Haus- oder Facharzt mit dem so genannten Konsiliarbericht aus.
  4. Sie beantragen in vorheriger Absprache mit mir und den oben aufgeführten Unterlagen und Nachweisen formlos 5 probatorische Sitzungen (Kennlernsitzungen) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Dann besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kasse in einer Einzelfallentscheidung die Behandlungskosten in meiner Praxis voll oder anteilig übernimmt.

  1. In den 5 probatorischen Sitzungen lernen Sie mich und die Art der therapeutischen Arbeit kennen. Sie entscheiden dann ob Sie eine Therapie bei mir machen möchten. Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Stunden und eine Langzeittherapie umfasst 50 Stunden. Nach Ablauf dieser Stunden ist ggf. eine Verlängerung möglich.
  2. Wenn wir zusammen an der Verbesserung Ihrer Themen arbeiten möchten, schreibe ich einen ausführlichen Antrag auf ambulante Psychotherapie für Ihre Kasse. Dies kann ich frühestens nach 4 persönlichen Sitzungen mit Ihnen machen, da ich Sie und Ihre Lebensgeschichte hierfür persönlich kennen muss.
  3. Wird der Antrag durch den Gutachter der Kasse bewilligt, kann ich Ihnen zeitnah und ohne lange Wartezeit einen Therapieplatz zur Verfügung stellen.

Private Krankenkassen, Beihilfe, Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistung

  • Die Abrechnung der Behandlung orientiert sich vorwiegend an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
  • Die Kostenübernahme durch Private Krankenkassen, durch die Beihilfe oder durch Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erfolgt entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Tarifvertrages.
  • In Ihrem Tarifvertrag können Sie Ihre Versicherungsbedingungen entnehmen. Zum Beispiel zu welchem Prozentsatz die Kosten die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker übernommen werden.
  • Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig.
  • Ein Termin ist zeitnah und ohne Wartezeit möglich.

Fonds Sexueller Missbrauch

Es besteht die Möglichkeit, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter finanzielle Unterstützung über den Fond für sexuellen Missbrauch zu beantragen. Sie dazu www.fonds-missbrauch.de.

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